Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der B.I.C.Reinigung Banica und dem Auftraggeber. Mit der Erteilung eines Auftrages anerkennt der Auftraggeber diese Bedingungen. Besondere Abmachungen werden schriftlich bestätigt.

Angebote
Alle Angebote, Kostenvoranschläge und Offerten sind nur in schriftlicher Form und während einer Dauer von 1 Monat seit Ausstellung durch die B.I.C. Reinigung Banica gültig.

Umfang der Lieferung
Für den Leistungsumfang ist die Offerte der B.I.C. Reinigung Banica massgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden gesondert verrechnet.

Leistungserbringung / Gesetzliche Feiertage
Die zu erbringenden Dienstleistungen sind während den mit dem Auftraggeber abgesprochenen und festgelegten Zeiten und Tagen zu leisten. Der Zugang zu den Örtlichkeiten ist für die Mitarbeitenden der B.I.C.Reinigung Banica zu den vereinbarten Zeiten zu gewähren. Entstehende Wartezeiten aufgrund von verschlossenen Zugängen werden dem Auftraggeber als Regiestunden verrechnet.
Arbeiten an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie Nachtarbeit bedürfen einer behördlichen Bewilligung und werden mit Zuschlägen berechnet.

Leistungsumfang / Änderung der Leistungen / Zusatzarbeiten
Die berechneten Kosten basieren auf dem im objektspezifischen Raum- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeitsumfang. Bei allfälligen Änderungen der Leistungen, welche vom Auftraggeber angeordnet werden oder sich vom Arbeitsablauf her aufdrängen, vermehrt oder vermindert sich der Monatspauschalpreis entsprechend. Bei einer Verminderung gilt die ordentliche Kündigungsfrist. Die Veränderung wird mit einem Nachtrag schriftlich dokumentiert und gegenseitig unterzeichnet. Weitere zusätzlich vom Auftraggeber verlangte Reinigung arbeiten oder Dienstleistungen werden aufgrund einer Bestellung und einer entsprechenden Offerte ausgeführt und zusätzlich verrechnet oder sie werden ohne Offerte in Regie geleistet.

Objektübergabe
Für die Übergabe der Objekt-Räumlichkeiten auf den Zeitpunkt des Auftragsbeginns wird der Auftraggeber eine Begehung mit dem Einsatzleiter der B.I.C. Reinigung Banica durchführen. Dabei festgestellte bereits bestehende Mängel und Schäden werden in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert. Allfällige daraus resultierende Grund- oder Nachreinigungsarbeiten bilden nicht Bestandteil des Leistungsumfanges. Die Kosten für eine vom Auftraggeber verlangte Grund- oder Nachreinigung werden separat als Zusatz in Rechnung gestellt.


Informationspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat der B.I.C. Reinigung Banica rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie für die Ausführung der Dienstleistungen und den Gebrauch von Produkten von Bedeutung sind.

Personal
Die B.I.C.Reinigung Banica ist für die Rekrutierung des Personals verantwortlich. Es wird von ihr ausgebildet, angestellt und entlohnt. Die Entlöhnung des Personals erfolgt gemäss Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Gebäudereinigungsbranche. Der B.I.C.Reinigung Banica obliegt auch die Überwachung des Personals. Dazu setzt die B.I.C. Reinigung Banica die erforderliche Anzahl zuverlässiger Arbeitskräfte ein und sorgt für Ersatzkräfte bei Krankheitsfällen, Ferien- und anderen Abwesenheiten. Die erforderliche Anzahl der von der B.I.C.Reinigung Banica zu besorgenden Arbeits- und Ersatzkräfte richtet sich nach dem Normalfall. Insoweit der B.I.C. Reinigung Banica in einem Influenza-Pandemiefall aufgrund von Krankheitsfällen bei den Arbeitskräften und Ersatzkräften zeitweise nicht genügend Personal zur Erbringung der Vertragsleistung zur Verfügung steht, ist sie von der Leistungserbringung befreit. Der Auftraggeber hat in diesem Falle Anrecht auf eine Minderung der monatlichen Pauschale. Personalwechsel werden vom Auftraggeber avisiert.

Geheimhaltungspflicht / besondere Pflichten des Personals
Die B.I.C. Reinigung Banica und ihre Mitarbeitenden sind hinsichtlich aller Wahrnehmungen innerhalb des Betriebes zum Schweigen verpflichtet. Jede Akteneinsicht und jede Handlung, die zu einer Gefährdung oder Verletzung des Dienst-, Geschäfts-, oder Betriebsgeheimnisses führen könnte, ist untersagt. Die weiteren besonderen Pflichten des B.I.C. Reinigung Banica Personal umfassen:
- Einhalten der Hausordnung des Auftraggebers.
- Während der Arbeit besteht für die B.I.C. Reinigung Banica-Mitarbeitenden Alkohol- und Rauchverbot.
- Das Personal der B.I.C. Reinigung Banica benützt keine Betriebseinrichtungen, Anlagen etc., ausgenommen sanitäre und elektrische Einrichtungen im Rahmen der Auftragsausführung.
- Kinder und Drittpersonen dürfen nicht zur Arbeit mitgenommen werden.
 
Datenschutz
Die B.I.C. Reinigung Banica erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen die erforderlichen und vom Auftraggeber bekannt gegebenen Daten nur zum Zwecke der Auftragserfüllung. Mit der Auftragserteilung durch den Auftraggeber sichert dieser der B.I.C. Reinigung Banica zu, dass die von der B.I.C. Reinigung Banica vorgenommenen Bearbeitungen von Personendaten zulässig sind. Im Übrigen ist die Datenschutzerklärung der B.I.C. Reinigung Banica, abrufbar unter www.bicreinigung.ch, anwendbar.
 
Sorgfaltspflicht
Die B.I.C. Reinigung Banica verpflichtet sich, im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Sorgfaltspflicht alles zu unternehmen, um die Interessen des Auftraggebers zu wahren und mögliche Schäden zu verhindern. Die B.I.C. Reinigung Banica verpflichtet sich zudem für einen sorgfältigen Umgang mit dem Mobiliar, den Einrichtungen und den persönlichen Effekten. Unterbeauftragte werden nur in Absprache mit dem Auftraggeber eingesetzt.

Vertragsdauer / Kündigungsfrist
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Nach der Probezeit kann der Vertrag mit Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat von beiden Parteien gekündigt werden.


Änderung/Verschiebung von Terminen 

Die gebuchten und/oder vereinbarten Termine zur Leistungserbringung können nur mit dem Einverständnis beider Parteien geändert/verschoben/angepasst werden. Die Änderung/Verschiebung/Anpassung eines Termins bedarf einer Bestätigung von B.I.C. Reinigung Banica. Die Änderung/Verschiebung/Anpassung eines Termins ist mit den folgenden finanziellen Folgen verbunden.
Bei der Änderung/Verschiebung/Anpassungen eines Termins innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen bis 72 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung kann Ihnen CHF 100.- in Rechnung gestellt werden.
Bei der Änderung/Verschiebung/Anpassungen eines Termins innerhalb von weniger als 72 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung werden Ihnen 50% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
 
Weitere Bestimmungen
B.I.C. Reinigung Banica behält sich das Recht vor, diese AGB auch ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bestehende Verträge bleiben von einer solchen Änderung unberührt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag zwischen B.I.C.Reinigung Banica und Ihnen untersteht schweizerischem Recht. Im Falle von Streitigkeiten, die nicht gültig geregelt werden können, sind die ordentlichen Gerichte des Kantons Zürich zuständig.